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Energiepass ab 01. Januar 2008

Die Bundesregierung hat am 25.04.2007 die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Mit der neuen EnEV wird die Einführung von Energieausweisen für den Gebäudebestand geregelt. Dieser Ausweis wird ab Anfang 2008 schrittweise eingeführt.
 Der Energiepass informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen. Weiterhin wird der Energiepass zwei Sanierungsvorschläge zur energetischen Verbesserung des Gebäudes enthalten.


Für welche Gebäude gilt die EnEV?
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für alle beheizten und gekühlten Gebäude bzw. Gebäudeteile
Sonderregelungen gelten für Gebäude die nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt werden (z.B. Ferienhäuser) die nur für kurze Dauer errichtet werden (z.B. Zelte, Traglufthallen) für spezielle Nutzungen (z.B. Ställe, Gewächshäuser) kleine Gebäude unter 50m² Nutzfläche und nach Landesrecht geschützte Baudenkmäler sind von der Verpflichtung nach Energieausweisen nicht betroffen
Wann müssen Energieausweise ausgestellt werden?

- wenn Gebäude oder Gebäudeteile (Wohnungen, Nutzeinheiten) neu gebaut, verkauft, verpachtet, vermietet oder geleast werden
Für Neubauten müssen bereits heute Energieausweise erstellt werden. Bei bestehenden Gebäuden muss ein Energieausweis bei Neuvermietung, Verkauf oder Leasing vorgelegt werden. Bei Modernisierungen, An- und Ausbauten muss nur dann ein Energieausweis ausgestellt werden, wenn im Zuge der Modernisierung eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt.
Welche Fristen wurden festgelegt?
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ab 1. Jul 2008 für Gebäude die bis 1965 errichtet wurden
- ab 1. Jan 2009 für Gebäude die nach 1965 errichtet wurden
- ab 1. Jul 2009 für Nichtwohngebäude
Wichtig: Selbst genutzte Einfamilienhäuser brauchen keinen Energieausweis.

Wie lange ist ein Energiepass gültig?
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max. Geltungsdauer 10 Jahre, danach muss er neu erstellt werden
Wie läuft eine Energiepasserstellung ab?
- Der Energieausweis kann auf Grundlage des Energiebedarfs oder des Energieverbrauchs erstellt werden. Beiden Verfahren unterscheiden sich im Aufwand der Datenaufnahme und damit im Preis und der Qualität. Der Hauseigentümer beauftragt einen zugelassenen Energiepass-Aussteller, der ins Haus kommt, das Gebäude aufnimmt und einen Energiepass erstellt. Der wird dem Eigentümer übergeben oder zugeschickt.

Was ist ein bedarfsorientierter Energieausweis?

Der bedarfsorientierte Energieausweis basiert auf einer Vor-Ort-Beratung. Er beinhaltet eine solide und detaillierte Ist-Analyse der energetischen Qualität des Gebäudes und der Heizungsanlage. Die Bestands-Aufnahme der Gebäudehülle erfolgt nach den tatsächlichen Werten der Bausubstanz und einer U-Wert-Berechnung. Wie gut gedämmt sind Wände, Dach, Fenster und Türen? Wie hoch sind die Energieverluste der Heizung bzw. der Warmwassererzeugung? Der ermittelte Energiebedarf ermöglicht eine Einstufung der energetischen Qualität des Objektes. Der bedarfsorientierte Energieausweis enthält weiterhin Tipps, zur energetischen Optimierung des Gebäudes und zur Senkung von CO²-Emissionen.
Was ist ein verbrauchsorientierter Energieausweis
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Beim verbrauchsorientiertem Energieausweis wird der durchschnittliche Energieverbrauch der letzten Jahre auf Grundlage der Heizwärmeabrechnungen zur Ermittlung herangezogen. Diese Variante spiegelt lediglich den momentanen, durchschnittlichen Heizwärmebedarf des Nutzers wieder und hat keinerlei Aussage über den tatsächlichen Energiebedarf eines Gebäudes.